
N.O.T. Kolbermoor Bürgerinitiative
Wir wehren uns gegen die Planung und Realisierung eines elf Fußballfelder großen Bauprojektes im Kolbermoorer Nordosten, gegen die damit verbundene Umweltzerstörung und Flächenversiegelung, gegen die weitere Zunahme des Autoverkehrs, gegen fortdauernd ungelöste Probleme mit Oberflächen- und Bodenwasser sowie Kanalisation, gegen die „Zwangsbeglückung“ mit einem „identitätsstiftendem Quartierszentrum“ und und und…
Stellungnahmen zu Erschließungskosten
Vorwort: Das Thema Erschließungskosten und unser entsprechendes Reel dazu wurde als Beispiel für die unerträglichen Wege genommen, die wir angeblich beschritten hätten. Daher veröffentlichen wir hier die ungekürzten originalen Stellungnahmen, die wir an die Presse gesendet haben:
Sehr geehrter Herr Weinzierl,
zunächst bedanken wir uns für Ihre Anfrage zu einem unserer Reels im Zusammenhang mit dem Bürgerentscheid wegen des von der Stadt und dem Bauträger geplanten „Quartierszentrum Nordost“. Zu dem Thema Erschließung bzw. Kosten der Erschließung haben wir uns u. a. auch Expertise aus der Prüfung von Hoch- und Tiefbauwirtschaft eingeholt. Dieses alles in einem Reel darzustellen, würde die Limitierungen dieses Video-Formats mit oft nur 20-30 Sekunden Dauer sprengen. An der kurzen Video-Sequenz orientierte sich allerdings auch Ihr Fragen-Set. Um Ihrem Anliegen gerecht zu werden, haben wir uns daher entschlossen, Ihre Fragen in einem eigenen Text aufzugreifen.
Wer zahlt die Zeche?
Grundsätzlich werden Erschließungskosten weitgehend auf Bauherren umgelegt. Beim Planungsprojekt Quartierszentrum Nordost sind wegen des instabilen Baugrunds, der Wasserproblematiken und der Nähe zum Biotop Teufelsgraben deutlich erhöhte Kosten zu erwarten. Es besteht die Gefahr einer Kostenexplosion ähnlich wie beim Bau der Westtangente, wo sich die Kosten von 60 Mio. € auf 270 Mio. € erhöht haben, die Bauzeit hat sich auf insgesamt 13 Jahre verlängert.
1. Die Erschließungskosten werden in jedem Fall um die Brückenbauwerke (Sportplatz) und den Mehraufwand für die Entwässerung der befestigten Flächen höher ausfallen als bei Grundstücken mit guter Anbindung und stabilem Baugrund. In der Regel übernehmen die Bauherren zunächst sämtliche Kosten und übertragen das Ergebnis nach Fertigstellung und Abnahme an die Stadt. Im Rahmen von städtebaulichen Verträgen wird vereinbart, wer welche Kosten übernimmt. Bisher mussten Bauherren sämtliche Kosten bezahlen, und dann nach mängelfreier Abnahme durch die Stadt kostenfrei übertragen. Ob und wie dies bei diesem großen Projekt vertraglich geregelt worden ist oder werden soll, wurde bisher nicht kommuniziert. Auch ist bisher nicht deutlich geworden, inwieweit der Bauträger in die Finanzierung von allgemeinen Maßnahmen (Ausbau von Zufahrtsstraßen, Brücken, Ertüchtigungen, Retention etc.) einbezogen wird oder ob diese allein von der Allgemeinheit getragen werden müssten. Explodierende bzw. auch extrem schwierig zu kalkulierende Kosten werden vom Bauträger mit großer Wahrscheinlichkeit nicht übernommen, da die Kosten das Projekt dann komplett unattraktiv machen würden.
2. Die Risiken bestehen vor allem in der Stabilisierung der Bauten, in Oberflächenwasserableitung, in Schichtwasserproblematiken, in Setzungsprozessen und in der Haftung für angrenzende Schäden. Es handelt sich um extrem instabilen Baugrund mit einer fehlenden ausreichenden Zugänglichkeit und Anbindung.
- Der vorhandene Boden (Seeton) ist als Baugrund für die Aufnahme der Gebäudelasten nicht günstig. Mit Zusatzmaßnahmen im Bereich der Bodenverbesserung kann das schadensfreie Bauen sicher und dauerhaft dargestellt werden. Die Bodenverbesserungsnahmen stellen zusätzliche Baukosten dar und werden in Form höherer Kaufpreise und Mieten, von den künftigen Bewohnern zu tragen sein. Ein weiterer Baustein für gerade kein günstiges Bauen.
- Der anstehende Boden ist für eine Versickerung von Oberflächenwasser nicht geeignet. Dies ist nach der Zufahrtsproblematik ein weiterer entscheidender Punkt, der zu lösen ist. Südlich, unterhalb des Baugebietes steht die Stadt seit Jahren vor der Herkulesaufgabe, die Oberflächenentwässerung zu regeln.
- Durch die Bebauung verändert sich auch die Entwässerungssituation ringsum das Baugebiet. Wo bisher Oberflächenwasser der Grundstücke um das Baugebiet in die Wiesen ablaufen konnte, und sich somit ein Ausgleich zwischen den bebauten Grundstücken und den Ackerflächen einspielte, entsteht nun eine neue Situation. Künftige befestigten Flächen, die Veränderungen der neu geplanten Geländehöhen, Straßenhöhen etc., können oder werden den Abfluss von Oberflächenwasser behindern. In wie weit dies in den bisherigen Berechnungen eingeflossen ist, ist nicht bekannt bzw. wurde vom Ersteller des Entwässerungskonzepts nach dessen Aussage bei der Fragestellung ausgeklammert.
- Die künftige Bebauung wirkt als „Riegel“. In den Bodenschichten oberhalb des Seetons besteht ein Rückstaurisiko und damit ein Potential für Schäden an den Grundstücken und den Baukörpern der umliegenden Gebäude. In wie weit diese in den bisherigen Berechnungen eingeflossen ist, ist bisher nicht dargestellt.
· Auf Grund eben dieser Unwägbarkeiten hatte die Stadt im Übrigen bereits vor Jahren die Anfrage für eine deutlich kleinere und niedrigere Bebauung der Wiese nach Anwohnerangaben abgelehnt.
3. Die Anlage der Fußgänger-/Radfahrerbrücke sowie deren Beleuchtung (so sie denn trotz des Biotops genehmigt würde) und Maßnahmen des Biotopschutzes während der Bauphase zahlt die Allgemeinheit. Dafür müsste dann aber wahrscheinlich der Sportplatz weichen. Ebenso würde der Teufelsgraben unter einer solchen Baumaßnahme erheblich, möglicherweise unwiederbringlich leiden. Der Bau der Brücke, ihre Instandhaltung und Wartung sowie die neue Entwässerung innerhalb des Teufelsgrabens sind kosten- und wartungsintensiv. Die Folgekosten trägt vermutlich allein die Allgemeinheit.
4. Der Bau zumindest der öffentlichen Tiefgarage und deren anschließende Betriebskosten würden ebenso zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Tausende Kubikmeter Seeton müssen ausgehoben und abtransportiert werden, eine Menge, für die bayerische Deponien, so sie diese Art Seeton überhaupt aufnehmen können, nicht ausgelegt sind. In der Merkur‑Reportage „Sündhaft teurer Abtransport“ (15.02.2025) wird berichtet, dass der Markt Schliersee den Aushub für das neue, nicht unterkellerte Feuerwehrhaus Neuhaus (Grundfläche 388 qm) für rund 100.000 Euro auf eine Deponie in die Nähe vom Leipzig bringen lassen musste.Hier geht es aber nicht um den Aushub für ein Feuerwehrhaus eines Ortsteils der Gemeinde Schliersee, sondern für eine wohl mindestens 300 Autos fassende Tiefgarage …. Der dortige Bürgermeister äußerte sich übrigens sehr verärgert und stellte die Frage, ob Lkw‑Fahrten „durch halb Deutschland“ der Umwelt tatsächlich dienen, betonte aber, dass die Gemeinde an die bundesrechtlichen Vorgaben gebunden ist. Wir gehen davon aus, dass sich die Rechts- und Sachlage in Kolbermoor wohl kaum anders darstellen wird. Entscheidend sind Art, Umfang und Zusammensetzung des Seetons sowie die jeweils geltenden Entsorgungs‑ und Abfallvorschriften. Im Planungsgebiet sind Seetone als tieferliegende, schwach bis stark schluffige Beckenablagerungen zu erwarten, die sehr wasserempfindlich und schwierig zu nutzen oder zu belasten sind. Wie beim torfhaltigen Aushub in Neuhaus kann solcher Seeton nicht einfach als Bauschutt deklariert und lokal verbaut werden, weil er aufgrund seiner Konsistenz und geotechnischer Eigenschaften spezielle Entsorgungs‑ bzw. Umlagerungskonzepte verlangt. Je nach Analyse des Aushubs und der ausgehobenen Menge bestimmt sich dann die Deponie, was u. U. auch lange Transporte erfordern kann.
5. Die Anlage und den Betrieb der Retention zahlt aller Voraussicht nach ebenfalls die Allgemeinheit. Die Herstellung sollte eigentlich auch umgelegt werden auf Bauträger und Stadt. Aber wie gesagt, mit der Definition der Abgrenzung und verschiedener Fördertöpfe, lässt sich jonglieren.
6. Die Haftung für Schäden der Umgebungsbebauung (Setzungsrisse, Schichtwasserrisiken) zahlt für den städtischen Teil die Allgemeinheit. Für den privaten Teil sind Spätschäden möglicherweise gar nicht mehr einzufordern (Haftungsbegrenzung der Objektgesellschaft), inwieweit hier eine Sekundärhaftung der Stadt eintritt, bleibt risikobehaftet. Die Haftungsfrage würde sich mit einer Gewährleistung zumindest für einen üblichen Zeitraum von 5 Jahren ab Gesamtabnahme regeln lassen. Die Sicherstellung der Mithaftung durch den Vertragspartner (Bauträger) müsste eigentlich im Interesse der Stadt sein. Nicht geklärt ist aus unserer Sicht bisher, inwieweit die MvB Baukultur GmbH sich auch dann noch in der Verpflichtung sehen würde, wenn die Untergesellschaft (ebenfalls mit Haftungsbeschränkung) für das Nordost-Zentrum ihr haftendes Kapital aufgebraucht hätte. Auch sind längerfristige Schäden nicht auszuschließen.
Bei all dem ist äußerst fragwürdig, warum laut scheidendem Bürgermeister bisher keinerlei Kostenbetrachtungen stattgefunden haben (Stadtratssitzung 26.11.2025).
Mit freundlichen Grüßen
N.O.T.Kolbermoor
Bürgerinitiative
Sehr geehrter Herr Weinzierl,
da Sie offensichtlich mit unserer Stellungnahme nicht zufrieden waren, möchten wir noch einmal auf Ihre Fragen eingehen. Wir bitten um sachliche, ausführliche und unabhängige Berichterstattung und finden es schade, dass wir das an dieser Stelle gesondert betonen müssen. Wir haben Ihnen eine ausführliche Stellungnahme gesendet. Warum haben Sie diese nicht abgedruckt? An uns sind Bürgerinnen und Bürger herangetreten, die sehr beunruhigt sind, aber wir wüssten nicht, was und wer hier eskaliert.
Unsere Aussagen beziehen sich auf die Darstellungen von Herrn Kloo und Herrn von Bredow am 21.08.2024. In einem Zoom-Meeting vor einigen ausgewählten Anwohnern gab Herr Kloo im anschließenden Fragenkatalog zu Protokoll, dass von den 70.000 qm [damals geplante Fläche ohne spätere Erweiterung für Retention im Osten] etwa 10.000 qm der Fläche am Teufelsgraben (Grünland) sowie etwa die gleiche Fläche am Schellgraben (Grünland) vorab der Stadt zugerechnet werden. Dazu kämen Flächen für Verkehrserschließung, regenerative Energieversorgung und andere Infrastrukturerfordernisse. Die Entscheidung dazu wurde offensichtlich in den Verträgen fixiert. Da Herr Kloo insgesamt von einer Flächenaufteilung 40 % Stadt und 60 % Eigentümer sprach, ergibt sich im Umkehrschluss, dass diese Areale in das Gesamtareal einzurechnen sind, da die Stadt sonst mehr als 40 % der Flächen erwerben würde. Dass die Stadt aber genau 40 % der Flächen erwerben würde, stand nie in Frage. Wenn der noch amtierende scheidende Bürgermeister nunmehr angibt, diese Aussagen seien falsch oder scheinen falsch zu sein, so sollte er seine eigenen Aussagen unmissverständlich korrigieren.
Wenn nun diese Flächen, z. B. auch Straßen, ins Eigentum der Stadt übergehen, zeichnet die Stadt als Eigentümer sich auch verantwortlich für diese Flächen. Folgekosten sind demnach der Stadt zuzurechnen. Leider hat es Herr Kloo verpasst, eventuelle anderslautende Vereinbarungen transparent und präzise zu kommunizieren. (So ist z. B. auch jetzt nicht eindeutig erkennbar, ob es sich bei den 30.000 qm bebaubare Fläche, die Herr Kloo angibt, um den für die Bebauung vorgesehene Grundfläche inklusive Straßen und Wege oder exklusive ebendieser oder im weiten Sinn um die 34.400 qm Wohnfläche handelt. Aus den folgenden Aussagen jedoch könnte man indirekt ableiten, dass es sich um die reine Grundfläche der Bebauung handelt, da Herr Kloo anführt, dass Straßenflächen „überhaupt nichts mit der bebaubaren Fläche zu tun haben“.)
Wenn Herr von Bredow jedoch sagt, dass Strom, Wasser, Telefon etc. auf die Eigentümer umgelegt werden, so stand dies auch nie in Frage, denn dies ist der Regelfall. Es geht vor Allem um die zu erwartenden nicht dem Regelfall unterliegenden außerplanmäßigen Erschließungskosten, Dazu haben wir ausführlich Stellung bezogen.
Auch bei der Anlage und dem Betrieb der öffentlichen Tiefgarage ist davon auszugehen, dass die Stadt diese Kosten übernimmt, da dies der Regelfall ist. Etwas anderes wurde nicht kommuniziert, und auch Herr v. Bredow äußert sich nicht anderslautend.
Außerdem ist bislang offen, wer letztlich die städtischen Anteile bebaut und wie die Stadt die Baukosten finanziert. Auch hier haben wir in anderen Projekten des Bauträgers nachgefragt und festgestellt, dass außerhalb der staatlichen Förderung marktwirtschaftliche Bedingungen zugrundegelegt werden, was dazu führt, dass bei Ausbleiben der Fördermittel die Stadt auf immense Kosten zusteuern würde. Wenn Herr Kloo sagt, „wir [die Stadt] zahlen [zahlt] aber dennoch nur den Anteil der Fläche, den wir auch bebauen“, so lässt sich daraus ableiten, dass die Fläche erworben werden muss – inklusive Erschließungsanteil. Bei der Fläche, die also darüber hinaus ins Eigentum der Stadt übergeht, ergeben sich demnach keine baurechtlichen Ansprüche. Diese Betrachtungen waren ausdrücklich nicht Gegenstand des Beitrags im Netz, zeigen aber, wie wichtig Transparenz dieses Themas wäre.
Da bislang kein städtebaulicher Vertrag zustande kam, ist, um auf die planmäßigen Erschließungskosten zurückzukommen, die volle Umlage derzeit nicht gegeben. Wie sich das in Zukunft gestalten würde, wäre Verhandlungssache und ist somit reine Absichtserklärung. Wir gehen vom Regelfall aus.
Summa summarum ergibt sich für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt ein erhebliches Kostenrisiko, das der Vorwurf von Boshaftigkeit“ oder „Dummheit“ nicht ausräumt. Diese Fragen wurden von uns bereits im November 2024 aufgeworfen und von der Stadtverwaltung nicht beantwortet oder „in persönlichen Gesprächen mit den BI-Verantwortlichen bereits erklärt“. Hier von „blöder Propaganda“ zu sprechen, erhebt auch weiterhin nicht den Anspruch einer sachlichen Argumentation.
Mit freundlichen Grüßen
Die Sprecher der Bürgerinitiative N.O.T.Kolbermoor
Kommentar zum Beitrag des OVB vom 10.06.2026
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, liebe Interessierte,
wir haben diese Woche bereits die Chefredaktion angeschrieben wegen der wiederholt ungünstigen Berichterstattung in Bezug auf die Bürgerinitiative. Wir werden diese neuen Anwürfe in der Meinung eines einzelnen Journalisten nicht kommentieren, da wir es leid sind, dass jede Art von konstruktiver und sachlicher Kritik als Beleidigung oder Verleumdung dargestellt wird. Bereits zum Jahreswechsel teilte die Chefredaktion des OVB mit, dass die Meinung eines Journalisten respektiert werden muss, da es sich nicht um neutralitätsgebundene Berichterstattung handelt.
Herr Weinzierl schreibt, der Bürgerentscheid sei positiv für den Bauprojektentwickler ausgegangen. Dabei ignoriert er, dass nach den Zahlen zu urteilen, das Projekt in allen Stadtteilen abgelehnt wurde. Vollständige Zahlen zur Wahlbeteiligung haben wir trotz wiederholter Nachfrage nicht erhalten.
Richtigerweise wollen wir in der Tat nicht hören, dass es von unserer Seite Attacken unter der Gürtellinie gab. Das ist nicht belegt und nicht belegbar und sollte nachhaltig eingestellt werden. Es verstärkt sich leider der Eindruck, man wolle sich jeder sachlichen Kritik endgültig entledigen. Gleiches gilt für die vermeintlich unerträglichen Bahnen, die Vertreter und Teile der Bürgerinitiative angeblich eingeschlagen hätten. Wir fordern hiermit alle Betreffenden einschließlich des OVB nochmals auf, solche Aussagen zu unterlassen oder zu belegen.
An einem Video zu Erschließungskosten war nichts „Unerträgliches“. Wir haben dazu mehrfach sehr detaillierte Stellungnahmen, insbesondere gegenüber dem OVB, abgegeben und werden diese auf die Website stellen.
Wir haben sachliche und punktuelle Fragen zum internen Kontrollsystem des Briefwahlverfahrens gestellt, die jederzeit auch sachlich beantwortet werden könnten. Diese bezogen sich ausdrücklich nicht auf den Bürgerentscheid, sondern auf das allgemeine Vorgehen bei Wahlen. Antworten haben wir nur marginal erhalten. Ein Auskunftsersuchen zum Vorgehen bei Wahlen ist kein Ausdruck unterschwelliger Manipulationsvorwürfe, sondern demokratisches Recht. Das haben wir den Verantwortlichen auch so mitgeteilt. Von unserer Seite aus verlief jede Kommunikation sachlich und seriös. Zu diesem Zweck stehen wir auch im Austausch mit demokratischen Institutionen.
Wir verwahren uns gegen den Begriff „Strömung“. Einer Unterlassungsaufforderung im Hinblick auf die Benennung des Einflusses des Bauträgers und der Stadt im Vorfeld des Bürgerentscheids (Plakatierung/Stadtnachrichten) und der Benennung nachweislicher Pannen haben wir widersprochen. Von unserer Seite aus haben wir Gesprächsbereitschaft signalisiert, wenn diese Unterlassungsaufforderung zurückgenommen wird. Das Angebot eines Austauschgesprächs setzt voraus, dass nicht eine Seite bereits im Vorfeld stummgeschaltet wird, dies wäre kein Gespräch auf Augenhöhe, sondern ein einseitiges Referat. Nunmehr scheinen uns auch noch die Inhalte vorprogrammiert (Natur/Erschließung), nicht jedoch die für jeden offensichtliche Einflussnahme auf den Bürgerentscheid. In Anbetracht der von der Stadt nunmehr betriebenen Eskalation sehen wir momentan wenig Potenzial für ein Gespräch. Ein solches würde das Vertrauen voraussetzen, dass im Nachgang keine unbelegbaren Ergebnisse im Raum stehen, wie sie das OVB wiederholt verbreitet. Dieses Vertrauen können wir momentan leider nicht aufbringen.
Was durch Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht, dazu müssten Gerichte bemüht werden. Wir distanzieren uns auch weiterhin von Unterstellungen und der Verbreitung von Unwahrheiten.
Vielen Dank für Ihr/Euer Interesse. Wir bleiben am Ball.
Kolbermoor, 10.06.2026
Bürgerinitiative N.O.T.Kolbermoor
Meinung zum Ausstieg von Herrn Dr. Max von Bredow aus dem Projekt Quartierszentrum Nordost
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Interessierte,
nachdem nun Herr von Bredow sich zu Wort gemeldet hat, sehen wir uns veranlasst, auf seine Darstellung einzugehen. Es verwundert uns, dass nunmehr auf Siedlungsbefürworter und Siedlungsgegner abgestellt wird. Dies dient in unseren Augen der Spaltung mehr als es befriedet, obwohl er ja genau dies bekundet, erreichen zu wollen. Wir möchten daher die Gelegenheit nutzen, hier einige Dinge zu bewerten.
Wir fühlen uns grundsätzlich als Siedlungs- oder Projektgegner nicht angesprochen. Warum?
1. Von Seiten der Bürgerinitiative kam es zu keiner Zeit zu einem persönlichen Angriff auf Herrn von Bredow. Eine von uns eingereichte Datenschutzbeschwerde im Namen von Mitgliedern konnte nicht bearbeitet werden, da die Bürgerinitiative rechtlich gesehen nicht befugt ist, Beschwerde einzureichen. Auf die anschließende Beschwerde von Einzelpersonen hat Herr Bredow durch Entfernen der entsprechenden Fotos reagiert. Die Wahrnehmung eines Rechts stellt keinen persönlichen Angriff dar.
2. In Posts sozialer Medien wurde Herr von Bredow zwar sachlich kritisiert, aber nie persönlich angegriffen. Wir müssen leider seit 2024 permanent Behauptungen über vermeintlich persönlich getätigte Angriffe hinnehmen, für die es weder Belege noch Nachweise gab und gibt. Dies ist auch hier der Fall.
3. Wenn Herr von Bredow „Hassbotschaften“ erhält, so stammen oder stammten diese nicht von uns. Wir werden Herrn von Bredow bitten, dies klarzustellen.
4. Es ist richtig, dass wir auf der Wiese keine Bebauung anstreben. Die Gründe dafür haben wir ausführlich dargelegt. Das heißt jedoch keinesfalls, dass wir grundsätzlich gegen alle Bauprojekte sind. In diesem speziellen Fall handelt es sich um ein sehr umstrittenes Projekt, dessen Widersprüche wir bereits in 2024 in seinen Geschäftsräumen angesprochen haben.
5. Wir „verschanzen“ uns nicht. Wir haben oft Gespräche gesucht, Gespräche geführt und auch mehrere Veranstaltungen von Herrn von Bredow besucht.
6. Realitätsnähe lässt Herr von Bredow erkennen, indem er den unzureichenden Rückhalt für sein Projekt bemängelt. Dies sollte der eigentliche Ausschlag für seine Entscheidung gewesen sein und wir finden es schade, dass der Bürgerschaft in ihrer mehrheitlichen Ablehnung des Projekts so wenig Gehör zukam und zukommt.
7. Herr von Bredow betont, sein Rückzug sei allein persönlichen Angriffen geschuldet. Diese Anschuldigung im Kontext eines Interviews, bei dem er explizit auch die Bürgerinitiative N.O.T.Kolbermoor erwähnt, könnte suggerieren, dieses sei ausschließlich Ergebnis unserer Äußerungen. Wir bitten auch an dieser Stelle um Richtigstellung. Wir stellen nicht in Frage, dass sein Rückzug aus dem Projekt auch eine Folge unserer Kritik sein könnte, jedoch keineswegs unsachlicher Kritik. Wir halten objektive Gründe wie die Preisentwicklung am Immobilienmarkt, das nachhaltige Zutagetreten der inneren Widersprüche in diesem Projekt und das Ergebnis des Bürgerentscheids für eher geeignet, eine solche Entscheidung herbeizuführen, als subjektive Gründe. Daher gehen wir davon aus, dass der jetzige Ausstieg aus dem Projekt die Begrenzung eines Schadens darstellte, den wir bereits in 2024 vorhergesehen und auf den wir Herrn von Bredow damals bereits hingewiesen haben. Dies stellt tatsächlich unternehmerisches Risiko dar, welches Herr von Bredow eindeutig auch so bewertet.
Wir werden weiter informieren und unsere Sicht der Dinge darlegen. Vielen Dank für Ihr/Euer Interesse.
Kolbermoor, 10.06.2026
Bürgerinitiative N.O.T.Kolbermoor
STELLUNGNAHME ZUM AUSSTIEG DER MVB-BAUKULTUR
Liebe Bürgerinnen und Bürger und liebe Interessierte,
nachdem der Bauträger ausgestiegen ist, hier unsere Stellungnahme:
Wir wurden am 03.06.2026 kurz vor Herausgabe des Presseartikels vom Bürgermeister informiert, dass der Bauträger aus dem Projekt ausgestiegen ist. Natürlich sehen wir es als Erfolg, allerdings nicht als Grund zur Freude. Solche Vorkommnisse führen regelmäßig zur Spaltung und zum Vertrauensverlust.
Nüchtern betrachtet gehen wir davon aus, dass der Bauträger auf Grund einer Wirtschaftlichkeitsanalyse ausgestiegen ist. Alle anderen Argumente halten wir für nicht stichhaltig. Wir haben den Bauträger bereits in 2024 vor genau diesem Szenario gewarnt und wurden nicht ernst genommen.
Im Vorfeld der gestrigen Ereignisse sind in der letzten Woche zeitgleich Maßnahmen ergriffen worden, um die Bürgerinitiative zum Verstummen zu bringen. Dazu zählte eine pauschale Abwehr der Rechtsverstöße durch die Kommunalaufsicht (die keine juristische Wirkung gegen die Bürgerinitiative, aber ebensowenig eine juristisch verbindliche Aussage zu den Rechtsverstößen entfaltet) und eine anwaltliche Unterlassungsaufforderung des jetzigen Bürgermeisters. Beidem haben wir widersprochen. Der Bürgermeister bat uns am selben Tag, an dem er die Anwaltskanzlei beauftragte, gegen uns vorzugehen (27.05.2026), zu einem Informationsgespräch für den Tag, an dem er das Pressegespräch anberaumte (03.06.2026). Gleichfalls für diesen Tag setzte uns die Anwaltskanzlei einen Termin zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung. Wir haben daher den Termin am 03.06.2026 abgesagt. Bereits vorher hatte der Bürgermeister offensichtlich eine Presseerklärung zu den in die Wege geleiteten Maßnahmen gegen uns herausgegeben. Leider müssen wir davon ausgehen, dass dies den Versuch einer maximalen Einschüchterung darstellte.
Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob und ggf. welche mündlichen Aussagen das Landratsamt gegenüber der Stadtverwaltung getroffen hat. Wir halten die deutliche Rückenstärkung für nicht sachgerecht. Einen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung sieht das Gesetz jedoch nicht vor. Wir erwägen daher andere Schritte zur Durchsetzung unserer demokratisch legitimierten Rechte.
Von einer Leistungs- und Gestaltungsklage gegen die Verstöße im Bürgerentscheid haben wir abgesehen, da es sich um einen ersten Fall dieser Art ohne vorherige Rechtsprechnung und damit um einen Präzedenzfall gehandelt hätte. Der Aufwand für das mögliche Ergebnis eines wiederholten und im Erfolgsfall auf ein Jahr befristet gültigen Bürgerentscheids schien uns nicht gerechtfertigt. Damit bleibt die Wirksamkeit des Bürgerentscheids bestehen, die juristische Aufarbeitung jedoch aus. Aus unserer Sicht ist die Aufklärung nicht abgeschlossen. Die Stadtverwaltung ist verpflichtet, uns Antworten auf unsere Fragen zu liefern, und wir werden diese konsequent weiter einfordern.
Wie die Auseinandersetzung oder gemeinsam konstruktive Aufarbeitung künftig aussehen wird, liegt momentan nicht in unserer Hand. Uns wurden seitens der Anwaltskanzlei gerichtliche Maßnahmen angedroht, und wir sehen diese als Chance, die Aufarbeitung zu gewährleisten für den Fall, dass dies außergerichtlich nicht oder nicht mehr möglich sein sollte.
Wir werden weiter informieren.
Kolbermoor, den 04.06.2026
Bürgerinitiative N.O.T.Kolbermoor
41 Gründe für den Flächenerhalt
Die wichtigsten Argumente gegen das geplante Bauvorhaben – gegliedert nach Themenbereichen.
Jeder Punkt kann einzeln geöffnet werden. Im Dropdown finden Sie jeweils den vollständigen Originaltext.
Natur & Klima
Flächenerhalt, Artenvielfalt, Biotope, Hitzeentwicklung und langfristige Bedeutung unversiegelter Böden.
1 Weil Kolbermoor mit Abstand die am dichtesten besiedelte Stadt im Landkreis ist!
Der noch amtierende Bürgermeister führte zu Beginn der Planung 2024 die Prognose des Landesentwicklungsplans an, um die weitere Ausweisung von Baugebieten zu rechtfertigen. Kolbermoor hat aber heute schon die Entwicklungsprognosen der Bevölkerung für 2030 erreicht. Wo soll Kolbermoor noch hinwachsen? Unabhängig davon geht der Trend der Bevölkerungszahlen in Deutschland trotz Zuwanderung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten nach statistischen Prognosen stetig nach unten.
2 Weil es in Kolbermoor nur noch wenige Wiesen gibt!
3 Weil ein geschütztes Biotop gefährdet wird bis hin zur möglichen Vernichtung!
4 Weil wir Fledermäuse, Vögel, Igel, Lurche und Frösche, Blindschleichen und Ringelnattern, Salamander und Eidechsen, Rehe usw. behalten wollen!
5 Weil kein neues Biotop „geschaffen“ wird! Auch nicht 3 %!
8 Weil Kolbermoor sich im Sommer nicht noch weiter aufheizen darf!
9 Weil man eine Verdunstungswiese nicht entwässern und versiegeln darf!
10 Weil in Zukunft entsiegelt werden muss!
16 Weil unsere Kinder und Enkel auch noch landwirtschaftliche Flächen brauchen werden!
30 Weil man die Unterlieger seit Jahren wirklich schützen könnte!
Baugrund & Wasser
Seeton, Entwässerung, Kanalisation, Grundwasser, Setzungen und Hochwasserrisiken.
6 Weil es sich um ausnehmend schlechten und kaum tragfähigen Baugrund handelt!
7 Weil die Kanalisation jetzt schon überlastet ist!
27 Weil das Entwässerungskonzept mangelhaft ist!
35 Weil immense Haftungsrisiken drohen, die im Zweifel an der Bürgerschaft hängen bleiben!
39 Weil die Hochwassergefahr für Kolbermoor insgesamt zunimmt!
Wohnen & Stadtentwicklung
Kommunaler Wohnungsbau, Alternativflächen, tatsächlicher Nutzen und Rolle Kolbermoors in der Region.
11 Weil das Argument umfassenden kommunalen Wohnungsbaus nicht verfängt!
13 Weil es nicht vorrangig um sozialen Wohnungsbau geht!
14 Weil die Stadt Kolbermoor nicht die Probleme der Region lösen kann und auch nicht muss!
15 Weil wir noch andere ausgewiesene Baugebiete haben, sogar im städtischen Eigentum!
21 Weil sich Leute, die „die Stadt am Laufen halten“, diese Wohnungen wegen der hohen Nebenkosten nicht werden leisten können.
22 Weil sich eventuell auch die Stadt diese Wohnungen zum Großteil nicht wird leisten können!
24 Weil es nicht Aufgabe der Stadt ist, fehlende Investitionen privater Träger zu beheben!
25 Weil es keine Wohnungen für Kolbermoorer Bürgerinnen und Bürger sind!
Verkehr & Infrastruktur
Zufahrten, Schulwege, Mobilitätskonzept, bestehende Überlastung und Infrastrukturfolgekosten.
19 Weil die Erschließung nicht gesichert ist!
20 Weil Konzepte für Mobilität der Zukunft nicht „verordnet“ werden können!
23 Weil ein weiterer Kindergarten für Kolbermoorer Bürger nicht erforderlich ist!
28 Weil man Fehler der Vergangenheit nicht durch neue Fehler korrigieren kann!
29 Weil eine problematische Situation nicht durch ihre Verschärfung gelöst wird!
36 Weil ganz Kolbermoor schon unter der hohen Bevölkerungsdichte leidet!
40 Weil enorme Infrastrukturfolgekosten auf uns zukommen!
Kosten & Risiken
Wirtschaftliche Interessen, Finanzierung, Erschließungskosten, Haushaltsrisiken und Projektfolgen.
12 Weil es im Wesentlichen um Investoren- und Eigentümerinteressen geht!
18 Weil ein Andy-Scheuer-Problem droht!
26 Weil die Kolbermoorer Bürgerinnen und Bürger für die Erschließung zahlen!
37 Weil es zur Hochverschuldung von Kolbermoor führen könnte!
38 Weil Hochglanzprospekte keine Probleme lösen!
Transparenz & Demokratie
Bürgerbeteiligung, Offenlegung, Planungshoheit, Interessenkonflikte und Vertrauen.
17 Weil das Planungskonzept nicht unabhängig ist!
31 Weil die Bürger selbst entscheiden sollen, wie sich ihre Stadt entwickeln könnte!
32 Weil Bürgerinnen und Bürger nicht bevormundet werden wollen!
33 Weil Transparenz des gesamten Projekts fehlt!
34 Weil der Bauträger in seinen anderen Projekten Dinge versprochen hat, an die er sich nicht hält!
Haimhausen: Der Bauträger verspricht die Aufwertung des Areals Schlossbrauerei zugunsten von Wohnraum unter Würdigung des Denkmalschutzes für und Herausstellung von Sudhaus und Schlossklause mit Klausenkapelle. Der Aufstellungsbeschluss ist inzwischen verabschiedet. Jedoch gibt es deutliche Kritik des Denkmalamtes wegen der Pläne zur massiven Bebauung, die die Denkmäler nicht mehr ausreichend priorisiert.
Winklbauerhöfe/Holzkirchen: Auf einem Dorfanger von etwa einem Zehntel der hiesigen Fläche inmitten von Einfamilienhäusern wird ein Projekt umgesetzt, das den Bau von etwas mehr als 70 Wohneinheiten vorsieht. Die Anwohner beklagten in der „Bürgerbeteiligung“ die Massivität des Projekts genauso wie die unzureichende Anbindung. Am Ende wurden es noch mehr Wohnungen, als zum Zeitpunkt der „Bürgerbeteiligung“ vorgesehen. Davon sollte die Stadt neun Wohnungen erhalten, die sie wegen ausbleibender Fördermittel nicht bezahlen konnte. Das bedeutete ein Haushaltsloch von 3 Mio. €.
41 Fazit: Weil wir unsere Stadt nicht verkaufen, sondern bewahren wollen!
Unser Bestreben ist eine Rückbesinnung auf eine gelungene und weiter gelingende Stadtentwicklung unter wirklicher Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger durch eine Pause, in der die Situation neu bewertet werden kann. Unsere Hoffnung ist ein erfolgreicher positiver Bürgerentscheid.
EINMAL VERSIEGELT, FÜR IMMER VERLOREN!
DESHALB: JA ZUM FLÄCHENERHALT!
Einmal versiegelt, für immer verloren.
Der Flächenerhalt ist aus unserer Sicht keine Verweigerung von Entwicklung, sondern eine Entscheidung für Augenmaß, Lebensqualität, Natur, Transparenz und verantwortungsvolle Stadtplanung.
Worum geht es uns?
Wir haben die Interessengemeinschaft “Nord-Ost-Team” gegründet, weil uns das von Bürgermeister Kloo und dem Bauträger (“Max von Bredow Baukultur”) im Stadtrat, im OVB und bei einem Online-Meeting angekündigte “Neue Quartier im Nordosten von Kolbermoor” direkt betrifft.
Wir wollen, dass damit einhergehende Probleme und Schwierigkeiten schon im Vorfeld berücksichtigt, bearbeitet und beseitigt werden. Dazu machen wir uns Gedanken, wir sorgen uns, wir fragen die Vertreter der Stadt und des Bauträgers und werden Antworten dazu einfordern, kritisch betrachten und beurteilen. Wir wollen unsere Gedanken und Informationen zu allen Planungen und Auswirkungen den interessierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern des Kolbermoorer Nordostens zur Verfügung stellen, wollen Antworten von den verantwortlichen Planern und werden uns über diese Webseite, unsere Newsletter und mit dem Rückhalt vieler Nachbarn und Sympathisanten dann auch öffentlich Gehör verschaffen.

12 Gründe, warum wir das Quartier Nord-Ost ablehnen
Welche Probleme ergeben sich?

Verkehr
Es gibt nur eine einzige Nord-Süd-Achse für den gesamten Kolbermoorer Nord-Osten (Flurstr./Filzenstr./Kolberstr.) und eine kleine Verbindung über die Bergstraße in Richtung Westen. Diese Straßen sind schmal und bereits jetzt deutlich überlastet. Durch die geplante Bebauung ist mit einer weiteren Zunahme des Verkehrs zu rechnen, jedoch ist die aktuelle Situation bereits mehr als problematisch. Die Fürstätter Straße als unmittelbare Zufahrt in das Planungsareal ist ebenfalls bereits jetzt für die bestehende Situation nicht ausreichend. Weiterhin trägt auch die Karolinenhöhe auf Grund des Seetons keinen dauerhaften Schwerlastverkehr.

Oberflächen- & Bodenwasser
Der Seeton, welcher im Planungsareal die Bodensituation bestimmt, ist berüchtigt dafür, dass hier kaum Regenwasser versickert. Folge davon ist, das sich sowohl an der Oberfläche als auch im Boden das Wasser sammelt und in die Keller vieler Häuser eindringt. Das gilt insbesondere für die Häuser am Hang der Karolinenhöhe und darunter (unter anderem Sudetenstraße und Am Graben), vor Allem bei Stark- und Dauerregen. Diese Problematik ist schon lange bekannt. Inwieweit die dabei angedachten Rückhaltebecken bei gleichzeitiger großflächiger Versiegelung Entspannung der Situation bringen, bleibt eine offene Wette.

Versiegelung
Es ist bekannt, dass durch die Versiegelung größerer Flächen, insbesondere bei moorähnlichen Arealen, ungünstige Effekte des Klimawandels noch weiter verstärkt werden. Auch ist eine deutliche Aufheizung des Kolbermoorer Nord-Ostens im Sommer zu erwarten. Genau aus diesen Gründen hat sich auch die Bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet, den Flächenfraß zurückzufahren, statt ihn immer weiter ausufern zu lassen. Durch das geplante „Nord-Ost-Quartier“ wird jedoch genau gegenteilig gehandelt.

So können Sie uns unterstützen
Möchten Sie die Arbeit der Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor unterstützen, können Sie gerne in die Bürgerinitiative eintreten. Nehmen Sie hierfür einfach Kontakt zu uns auf.
Auch freuen wir uns über Spenden, mit denen wir die Arbeit der Bürgerinitiative finanzieren können. Bitte beachten Sie dabei, dass die Spenden nicht steuerlich abzugsfähig sind, da wir weder ein eingetragener Verein noch eine politische Partei sind.
Entsprechend der Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung vom 10.10.2025 geben wir bekannt:
Unsere Kampagnen mit dem Zweck der Verbreitung von Informationen zum Kolbermoorer Bürgerbegehren mit dem Ziel der Einstellung des Bauleitverfahrens Nr. 87 und zum darauf beruhenden Bürgerentscheid
- im Zeitraum 15.04.2025 bis 29.12.2025 (Bürgerbegehren) und
- im Zeitraum 29.12.2025 bis 30.04.2026 (Bürgerentscheid)
haben bisher folgende Kosten verursacht:
- Selbst angefertigten Plakate A1-Format je Stück ca. 2,60 € (Material- und externe Druckkosten)
- Extern in Auftrag gegebene Plakate A1-Format je Stück 4,00 €
- Extern in Auftrag gegebene Bauzaunbanner je Stück 69,00 €
- Selbst angefertigte Plakate A4-Format je Stück 0,17 € (Material- und Druckkosten)
- Selbst angefertigte Flyer A4-Format je Stück 0,02 € (Material- und Druckkosten)
| Bürgerinitiative N.O.T.Kolbermoor | |||
| Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2025/2026 | |||
| Einnahmen (Spenden) | 3.539,62 € | ||
| Ausgaben | |||
| Bürgerentscheid | |||
| Werbeanzeigen | 935,05 € | ||
| Banner | 694,20 € | ||
| Flyer und Anschläge | 105,10 € | ||
| Plakate | 204,24 € | ||
| Sonstiges | 147,06 € | ||
| gemäß TTPW-VO | 2.085,65 € | ||
| Bürgerbegehren | |||
| Flyer | 707,62 € | ||
| Banner | 309,59 € | ||
| Rechtskosten | 345,10 € | ||
| Summe | 3.447,96 € | ||
| Überschuss | 91,66 € | ||
Die Finanzierung erfolgte ausschließlich durch steuerlich nicht begünstigte Spenden von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Kolbermoor.
Powered by WordPress